Kauf in Costa Rica – Generell gilt!
Bei einem Kauf in Costa Rica gilt generell:
- man muss keine Aufenthaltsgenehmigung für den Erwerb eines Grundstück besitzen
- gleiche Erwerbsbedingungen für ausländische Personen
- Eigentumstitel werden in der nationalen Registrierungsbehörde (Registro Nacional: www.rnpdigital.com) eingetragen: Beantragung Einsicht durch einen Notar
- Anfordern eines Katasterplans ist essenziell (Topograph)
- Katasterplan: geschützte Bereiche und Restriktionen
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