Doppelte Staatsbürgerschaft als Deutscher
Können Sie die doppelte Staatsbürgerschaft als Deutscher haben ?
Wie Sie möglicherweise aus den Medien erfahren haben, wurde am 19. Januar 2024 vom Deutschen Bundestag ein Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet (doppelte Staatsbürgerschaft). Es wird erwartet, dass das Gesetz voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 in Kraft treten wird.
Mit der Überarbeitung des Gesetzes wird unter anderem der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben. Dies bedeutet, dass der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit entfällt. Somit wird auch die Notwendigkeit der Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft. Diese ist nur noch erforderlich, wenn Sie vor Inkrafttreten des Gesetzes eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben möchten. Es ist daher ratsam, sorgfältig abzuwägen, ob Sie überhaupt noch eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen möchten. Die Bearbeitungszeit beim Bundesverwaltungsamt beträgt 5-6 Monate.
Es ist jedoch zu beachten, dass Sie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, wenn Sie ohne gültige Beibehaltungsgenehmigung eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben.
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